Der besondere Feiertag: Der Karfreitag
Das Leitungsgremium der Evangelischen Kirche, dem die Mitglieder des Oberkirchenrates ebenso wie alle Superintendenten und SuperintendentialkuratorInnen angehören, hat beschlossen, dass die Evangelischen Kirchen nach wie vor für den Karfreitag als gesetzlichen Feiertag eintreten und lässt rechtliche Schritte prüfen.
Superintendent Matthias Geist wandte sich in einer Stellungnahme an die Evangelischen Wiens: „Bitte verbreiten Sie, was der Karfreitag für Sie bedeutet, machen Sie Werbung für die Gottesdienste und vertreten Sie unsere Kirche glaubwürdig nach außen.“
Was zuvor galt: Ein gesetzlicher Feiertag für Evangelische
Bis einschließlich 2018 galt für Mitglieder der Evangelisch-lutherischen, Evangelisch-reformierten, Evangelisch-methodistischen und Altkatholischen Kirche in Österreich der Karfreitag als gesetzlicher Feiertag. Der Oberste Gerichtshof hat vom Europäischen Gerichtshof (EuGH) Auskunft eingeholt, ob dies mit dem nach EU-Recht geltenden Diskriminierungsverbot vereinbar ist. Ein Arbeitnehmer, der keiner dieser Kirchen angehört, hatte in Österreich auf Feiertagsentgelt geklagt.
Welche Bedeutung hat der Karfreitag für die Evangelischen?
„Am Karfreitag gedenken wir Jesu Leiden und Sterben, seiner Hingabe an die Menschen und blicken voraus auf die Auferstehung. So wird der Karfreitag zum Symbol des überwundenen Leids", sagt Wiens Superintendent Matthias Geist. "Der Karfreitag hat für uns eine eigene Stimmung. Wir halten inne, wir kommen zur Ruhe, viele fasten an Karfreitag. Dieser Tag erinnert uns hier und heute, vor dem Leid in dieser Welt nicht die Augen zu verschließen. Und besonders am Karfreitag zeigt sich die Liebe und Gnade Gottes zu den Menschen: Gott geht mit, Gott leidet mit, Gott geht für den Menschen in den Tod“, so Geist.
Weitere Informationen finden Sie auf https://evang.at/thema-karfreitag/